Honorar / Erstattungen
Für osteopathische Ersttermine ist eine Dauer von 60 Minuten vorgesehen. Eine osteopathische Behandlung dauert erfahrungsgemäß 45 - 50 Minuten, abhängig vom Beschwerdebild und gewählter Therapie.
Osteopathische Behandlung stellen eine private Leistung dar. Die Kosten sind daher unabhängig von der Erstattungspraxis Ihrer Krankenkasse zu leisten, bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Für Patienten mit privater Krankenversicherung, Beihilfeberechtigung oder privater Zusatzversicherung wird die Behandlung als Heilpraktikerleistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Soweit Heilpraktikerleistungen in Ihrem Vertrag inkludiert sind, können Sie von einer Erstattung/Teilerstattung ausgehen, sofern diese nicht vertraglich eingeschränkt sind. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
Die Kosten für gesetzlich Versicherte sind vom Patienten als Selbstzahlerleistung zu übernehmen und betragen 95€. Auch viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen in der Regel anteilig die Kosten einer osteopathischen Behandlung. Einige Kassen verlangen zur Erstattung ein Privatrezept oder formlose Empfehlung Ihres behandelnden Arztes. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse. Vorabinformationen finden Sie ebenfalls hier:
https://www.osteokompass.de/de-patienteninfo-krankenkassen.html